17 Sa 618/09•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2009-08-25, 17 Sa 618/09
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2009-08-25, 17 Sa 618/09
17 Sa 618/09Tribunal do Trabalho25 de ago. de 2009
Regest
1. Verweisungen im Arbeitsvertrag auf eine Betriebsvereinbarung sind im Zweifel deklatorisch gemeint und begründen keinen eigenen individualrvertraglichen Anspruch. 2. Auf Betriebsvereinbarungen finden nach § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB die Vorschriften der § 305 ff. BGB keine Anwendung. Bindungsklauseln in Betriebsvereinbarungen unterliegen keiner Inhaltskontrolle. Dies gilt auch bei einer Bezugnahme auf die Betriebsvereinbarung im Arbeitsvertrag.
Texto completo
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 17 Sa 618/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-08-25
Aktenzeichen: 17 Sa 618/09
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2009:0825.17SA618.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Kammer
Normen: § 611 BGB, § 133 BGB, § 157 BGB, § 307 BGB, § 75 BetrVG
Leitsätze
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Verweisungen im Arbeitsvertrag auf eine Betriebsvereinbarung sind im Zweifel deklatorisch gemeint und begründen keinen eigenen individualrvertraglichen Anspruch.
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Auf Betriebsvereinbarungen finden nach § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB die Vorschriften der § 305 ff. BGB keine Anwendung. Bindungsklauseln in Betriebsvereinbarungen unterliegen keiner Inhaltskontrolle. Dies gilt auch bei einer Bezugnahme auf die Betriebsvereinbarung im Arbeitsvertrag.
Tenor
- Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts
Düsseldorf vom 26.03.2009 - 6 Ca 7714/08 - wird kostenpflichtig
zurückgewiesen.
- Die Revision wird zugelassen.
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