16 Sa 577/09•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2009-12-21, 16 Sa 577/09
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2009-12-21, 16 Sa 577/09
16 Sa 577/09Tribunal do Trabalho21 de dez. de 2009
Regest
Es ist mit dem betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz zu vereinbaren, Mitarbeiter, die durch Zahlung einer Erwerbsminderungsrente und Betriebsrente wirtschaftlich abgesichert sind, von Sozialplanansprüchen auszunehmen. Darin liegt auch keine Benachteiligung wegen der Merkmale Behinderung oder des Alters, wenn die Vergleichsgruppe - andere Mitarbeiter mit Rentenansprüchen - von Sozialplanleistungen ausgenommen wurden und sich der Ausschluss systematisch in das gewählte Entschädigungssystem einfügt.
Texto completo
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 16 Sa 577/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-12-21
Aktenzeichen: 16 Sa 577/09
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2009:1221.16SA577.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Kammer
Normen: § 75 BetrVG § 7 Abs. 2 AGG
Leitsätze
Es ist mit dem betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz zu vereinbaren, Mitarbeiter, die durch Zahlung einer Erwerbsminderungsrente und Betriebsrente wirtschaftlich abgesichert sind, von Sozialplanansprüchen auszunehmen. Darin liegt auch keine Benachteiligung wegen der Merkmale Behinderung oder des Alters, wenn die Vergleichsgruppe - andere Mitarbeiter mit Rentenansprüchen - von Sozialplanleistungen ausgenommen wurden und sich der Ausschluss systematisch in das gewählte Entschädigungssystem einfügt.
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichtes Düsseldorf vom 26.03.2009 - 5 Ca 5101/08 teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen. Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Die Revision wird zugelassen.
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