12 Sa 206/10•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2010-04-28, 12 Sa 206/10
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2010-04-28, 12 Sa 206/10
12 Sa 206/10Tribunal do Trabalho28 de abr. de 2010
Regest
1. Das wegen Nichtzahlung der in einem Aufhebungsvertrag vereinbarten Abfindung nach § 323 BGB ausgeübte Rücktrittsrecht des Arbeitnehmers wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass zum Zahlungstermin (Ende des Arbeitsverhältnisses) das Insolvenzantragsverfahren eingeleitet ist. Der vorläufige Insolvenzverwalter kann nicht wirksam seine Zustimmung zur Auszahlung der Abfindung verweigern, nachdem der Arbeitnehmer den Aufhebungsvertrag bereits erfüllt hat. 2. Parallelverfahren zu 12 Sa 962/10 (Kammerurteil vom 20.01.2010)
Texto completo
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 Sa 206/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-04-28
Aktenzeichen: 12 Sa 206/10
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2010:0428.12SA206.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: § 323 BGB, §§ 21, 55, 103 ff. InsO
Leitsätze
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Das wegen Nichtzahlung der in einem Aufhebungsvertrag vereinbarten Abfindung nach § 323 BGB ausgeübte Rücktrittsrecht des Arbeitnehmers wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass zum Zahlungstermin (Ende des Arbeitsverhältnisses) das Insolvenzantragsverfahren eingeleitet ist. Der vorläufige Insolvenzverwalter kann nicht wirksam seine Zustimmung zur Auszahlung der Abfindung verweigern, nachdem der Arbeitnehmer den Aufhebungsvertrag bereits erfüllt hat.
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Parallelverfahren zu 12 Sa 962/10 (Kammerurteil vom 20.01.2010)
Tenor
I.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 10.11.2009 wird zurückgewiesen.
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers zum 01.01.2010 von der Beklagten zu 2) auf die Beklagte zu 3) übergegangen ist.
II.
Die Kosten der Berufung tragen die Beklagten zu je 1/3.
III.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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