Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-06-30, 5 Sa 464/11

5 Sa 464/11Tribunal do Trabalho30 de jun. de 2011

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Regest

Eine Arbeitnehmerin, die sich im Anschluss an eine Elternzeit in einer neuen Mutterschutzfrist wegen der Geburt eines weiteren Kindes befindet, steht Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gemäß § 14 Abs. 1 MuSchG zu. Dass das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit geruht hat, steht dem nicht entgegen.

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Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 5 Sa 464/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-06-30

Aktenzeichen: 5 Sa 464/11

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2011:0630.5SA464.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: § 14 Abs. 1 MuSchG

Leitsätze

Eine Arbeitnehmerin, die sich im Anschluss an eine Elternzeit in einer neuen Mutterschutzfrist wegen der Geburt eines weiteren Kindes befindet, steht Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gemäß § 14 Abs. 1 MuSchG zu. Dass das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit geruht hat, steht dem nicht entgegen.

Tenor

1)Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des

Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 25.01.2011 - 1 Ca

8164/10 - abgeändert:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.850,40 € netto nebst 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz ab dem 20.11.2010 zu zahlen.

2)Die Kosten des Rechtsstreits 1. Instanz trägt die

Beklagte zu 2/5 und die Klägerin zu 3/5; die Kosten des

Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

3)Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.

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