5 Sa 464/11•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-06-30, 5 Sa 464/11
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-06-30, 5 Sa 464/11
5 Sa 464/11Tribunal do Trabalho30 de jun. de 2011
Regest
Eine Arbeitnehmerin, die sich im Anschluss an eine Elternzeit in einer neuen Mutterschutzfrist wegen der Geburt eines weiteren Kindes befindet, steht Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gemäß § 14 Abs. 1 MuSchG zu. Dass das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit geruht hat, steht dem nicht entgegen.
Texto completo
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 5 Sa 464/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-06-30
Aktenzeichen: 5 Sa 464/11
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2011:0630.5SA464.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: § 14 Abs. 1 MuSchG
Leitsätze
Eine Arbeitnehmerin, die sich im Anschluss an eine Elternzeit in einer neuen Mutterschutzfrist wegen der Geburt eines weiteren Kindes befindet, steht Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gemäß § 14 Abs. 1 MuSchG zu. Dass das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit geruht hat, steht dem nicht entgegen.
Tenor
1)Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des
Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 25.01.2011 - 1 Ca
8164/10 - abgeändert:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.850,40 € netto nebst 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz ab dem 20.11.2010 zu zahlen.
2)Die Kosten des Rechtsstreits 1. Instanz trägt die
Beklagte zu 2/5 und die Klägerin zu 3/5; die Kosten des
Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
3)Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
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