Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-03-05, 14 Sa 1377/11

14 Sa 1377/11Tribunal do Trabalho5 de mar. de 2012

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Bei einem tariflich unkündbaren Arbeitnehmer sind bei einer krankheitsbedingten Kündigung in allen Prüfungsstufen deutlich erhöhte Anforderungen zu stellen. Fehlzeiten von 57 und 38 Arbeitstagen können eine negative Prognose nicht rechtfertigen.

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Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 14 Sa 1377/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-03-05

Aktenzeichen: 14 Sa 1377/11

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2012:0305.14SA1377.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Kammer

Normen: § 626 BGB

Leitsätze

Bei einem tariflich unkündbaren Arbeitnehmer sind bei einer krankheitsbedingten Kündigung in allen Prüfungsstufen deutlich erhöhte Anforderungen zu stellen. Fehlzeiten von 57 und 38 Arbeitstagen können eine negative Prognose nicht rechtfertigen.

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 05.10.2011 - 8 Ca 1161/11 - wird das Urteil abgeändert.

a) Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Klägerin durch die außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist vom 22.02.2011 zum 30.09.2011 nicht beendet wurde.

b) Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte zu 60 %, die Klägerin zu 40 %.

Die Revision wird zugelassen.

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