12 Sa 697/12•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-08-15, 12 Sa 697/12
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-08-15, 12 Sa 697/12
12 Sa 697/12Tribunal do Trabalho15 de ago. de 2012
Regest
1.Anders als bei einer förmlichen Abmahnung kann im Anschluss an eine vorweggenommene Abmahnung nicht in der Regel davon ausgegangen werden, dass bei einer danach begangenen erneuten Pflichtverletzung eine negative Prognose gegeben ist. 2.Allerdings kann aufgrund der vorweggenommenen Abmahnung im Einzelfall eine förmliche Abmahnung entbehrlich sein. Hieran sind unter Rückgriff auf die Wertungen des § 323 Abs. 2 BGB i.V.m. § 314 Abs. 2 BGB strenge Anforderungen zu stellen.
Texto completo
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 Sa 697/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-08-15
Aktenzeichen: 12 Sa 697/12
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2012:0815.12SA697.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: § 314 Abs. 2 BGB, § 323 Abs. 2 BGB; § 1 Abs. 1, 2 KSchG, § 9 Abs. 1 KSchG, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO
Leitsätze
1.Anders als bei einer förmlichen Abmahnung kann im Anschluss an eine vorweggenommene Abmahnung nicht in der Regel davon ausgegangen werden, dass bei einer danach begangenen erneuten Pflichtverletzung eine negative Prognose gegeben ist.
2.Allerdings kann aufgrund der vorweggenommenen Abmahnung im Einzelfall eine förmliche Abmahnung entbehrlich sein. Hieran sind unter Rückgriff auf die Wertungen des § 323 Abs. 2 BGB i.V.m. § 314 Abs. 2 BGB strenge Anforderungen zu stellen.
Tenor
1.Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 15.03.2012 - 6 Ca 6436/11 - wird als unzulässig verworfen, soweit sich die Berufung gegen die Abweisung des Auflösungsantrags zum 30.11.2011 richtet.
2.Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
3.Die Kosten der Berufung werden der Beklagten auferlegt.
4.Die Revision wird zugelassen.
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