Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2013-09-11, 12 Sa 510/13

12 Sa 510/13Tribunal do Trabalho11 de set. de 2013

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Regest

1 .Auslegung einer Versorgungsordnung, die ergibt, dass zunächst die Höchstbegrenzung und erst nachfolgend die zeitratierliche Kürzung zu erfolgen hat. 2 .Anpassungsprüfung nach der Regelung der Versorgungsordnung. Teilweise Parallelentscheidung zu den Urteilen des Gerichts vom 26.06.2013, 12 Sa 103/13, 12 Sa 161 und 12 Sa 184/13.

Texto completo

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 Sa 510/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-09-11

Aktenzeichen: 12 Sa 510/13

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2013:0911.12SA510.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Kammer

Normen: §§ 2 Abs. 1, 16 BetrAVG

Leitsätze

1 .Auslegung einer Versorgungsordnung, die ergibt, dass zunächst die Höchstbegrenzung und erst nachfolgend die zeitratierliche Kürzung zu erfolgen hat.

2 .Anpassungsprüfung nach der Regelung der Versorgungsordnung.

Teilweise Parallelentscheidung zu den Urteilen des Gerichts vom 26.06.2013, 12 Sa 103/13, 12 Sa 161 und 12 Sa 184/13.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 15.01.2013 - 2 Ca 4850/09 - teilweise abgeändert und die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 229,26 € brutto zu zahlen

Die weitergehende Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Die Revision wird für den Kläger zugelassen.

Für die Beklagten wird die Revision nicht zugelassen.

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