13 Sa 372/15•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2015-12-17, 13 Sa 372/15
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2015-12-17, 13 Sa 372/15
13 Sa 372/15Tribunal do Trabalho17 de dez. de 2015
Regest
Ein bloßer Gesellschafterwechsel stellt keinen Unternehmensübergang im Sinne der Richtlinie 2001/12/EG dar.
Texto completo
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 13 Sa 372/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-12-17
Aktenzeichen: 13 Sa 372/15
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2015:1217.13SA372.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Kammer
Normen: Richtlinie 2001/12/EG
Leitsätze
Ein bloßer Gesellschafterwechsel stellt keinen Unternehmensübergang im Sinne der Richtlinie 2001/12/EG dar.
Tenor
Unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten wird auf die Berufung der Klägerin das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 25.02.2015 - 4 Ca 3019/14 - teilweise abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin (weitere) 186,89 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.10.2014, (weitere) 186,89 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.11.2014 sowie (weitere) 186,89 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.12.2014 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die Klägerin ab dem 01.12.2014 nach der Entgeltgruppe 8 Stufe 6 des TVöD-VKA zu vergüten.
Der erstinstanzlich ausgeurteilte Feststellungsantrag wird zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:
Es wird festgestellt, dass auf das Arbeitsverhältnis der Parteien die Vorschriften des TVöD-K für den Bereich der VKA einschließlich der diese Vorschriften ergänzenden, ändernden und ersetzenden Tarifverträge in ihrer jeweils gültigen Fassung Anwendung finden.
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 1/5 und die Beklagte zu 4/5 zu tragen.
Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
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