13 Sa 1060/15•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2015-12-22, 13 Sa 1060/15
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2015-12-22, 13 Sa 1060/15
13 Sa 1060/15Tribunal do Trabalho22 de dez. de 2015
Regest
Einzelfallentscheidung zu einer außerordentlichen Kündigung, die der Arbeitgeber damit begründet hat, der Arbeitnehmer habe eine Tätlichkeit begangen.
Texto completo
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 13 Sa 1060/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-12-22
Aktenzeichen: 13 Sa 1060/15
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2015:1222.13SA1060.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Kammer
Normen: BGB § 626
Leitsätze
Einzelfallentscheidung zu einer außerordentlichen Kündigung, die der Arbeitgeber damit begründet hat, der Arbeitnehmer habe eine Tätlichkeit begangen.
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 07.08.2015 - 14 Ca 2409/15 - wird zurückgewiesen.
Auf die Anschlussberufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 07.08.2015 - 14 Ca 2409/15 - teilweise abgeändert:
Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, an den Beklagten 7.000,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit dem 01.08.2013 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
Die Revision wird für die Klägerin bezogen auf die Widerklage zugelassen. Im Übrigen wird die Revision nicht zugelassen.
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