5 Sa 780/16•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2017-03-09, 5 Sa 780/16
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2017-03-09, 5 Sa 780/16
5 Sa 780/16Tribunal do Trabalho9 de mar. de 2017
Regest
1. Zur Kausalität im Rahmen des Nachteilsausgleichsanspruches nach § 113 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 BetrVG bei einer erst nach zwei Jahren seit dem unterbliebenen Interessenausgleich erfolgenden Entlassung. 2. Zur Frage der gesamtschuldnerischen Haftung mehrerer Unternehmen eines Gemeinschaftsbetriebes für den Abfindungsanspruch aus § 113 Abs. 1 und Abs. 3 BetrVG.
Texto completo
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 5 Sa 780/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-03-09
Aktenzeichen: 5 Sa 780/16
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2017:0309.5SA780.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: § 113 Abs. 3 BetrVG
Leitsätze
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Zur Kausalität im Rahmen des Nachteilsausgleichsanspruches nach § 113 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 BetrVG bei einer erst nach zwei Jahren seit dem unterbliebenen Interessenausgleich erfolgenden Entlassung.
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Zur Frage der gesamtschuldnerischen Haftung mehrerer Unternehmen eines Gemeinschaftsbetriebes für den Abfindungsanspruch aus § 113 Abs. 1 und Abs. 3 BetrVG.
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 12.05.2016 - 2 Ca 1607/14 - teilweise abgeändert:
Die Beklagte zu 2) wird verurteilt,
1.an den Kläger einen Nachteilsausgleich in Höhe von 20.708,70 Euro brutto zuzüglich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.12.2014 zu zahlen;
2.an den Kläger eine Sozialplanabfindung in Höhe von 4.314,31 Euro brutto zuzüglich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.07.2014 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 45 % und die Beklagte zu 2) zu 55 %; die Beklagten zu 1) und 3) bis 6) tragen keine Kosten.
Die Revision wird für den Kläger zugelassen.
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