Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2017-04-27, 11 Sa 1323/15

11 Sa 1323/15Tribunal do Trabalho27 de abr. de 2017

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Regest

Vermittelte Mitgliedschaft in dem tarifvertragsschließenden Arbeitgeberverband (Spitzenverband) dadurch, dass der örtliche Arbeitgeberverband Mitglied in dem gemäß § 2 Abs. 3 TVG tarifvertragsschließenden Spitzenverband ist. Örtlicher Arbeitgeberverband bestimmt kraft seiner Satzungsautonomie, die durch die Vereinigungsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 GG geschützt ist, sein Verbandsgebiet und damit das Gebiet, in dem der durch den Spitzenverband abgeschlossene Tarifvertrag zu einer Tarifbindung gemäß § 3 Abs. 1 TVG führen kann.

Texto completo

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 11 Sa 1323/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-04-27

Aktenzeichen: 11 Sa 1323/15

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2017:0427.11SA1323.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Kammer

Normen: § 2 Abs. 3 TVG; § 3 Abs. 1 TVG; § 4 Abs. 1 TVG

Leitsätze

Vermittelte Mitgliedschaft in dem tarifvertragsschließenden Arbeitgeberverband (Spitzenverband) dadurch, dass der örtliche Arbeitgeberverband Mitglied in dem gemäß § 2 Abs. 3 TVG tarifvertragsschließenden Spitzenverband ist.

Örtlicher Arbeitgeberverband bestimmt kraft seiner Satzungsautonomie, die durch die Vereinigungsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 GG geschützt ist, sein Verbandsgebiet und damit das Gebiet, in dem der durch den Spitzenverband abgeschlossene Tarifvertrag zu einer Tarifbindung gemäß § 3 Abs. 1 TVG führen kann.

Tenor

1.Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 30.09.2015 - 2 Ca 1560/15 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2.Die Revision wird zugelassen.

-590872575.

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