10 Sa 817/16•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2017-04-28, 10 Sa 817/16
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2017-04-28, 10 Sa 817/16
10 Sa 817/16Tribunal do Trabalho28 de abr. de 2017
Regest
1. Zur Auslegung einer arbeitsvertraglichen Vergütungsvereinbarung als dynamische Verweisung auf das Vergütungssystem des BAT. 2. Zur Tarifsukzession im öffentlichen Dienst von BAT zu TVöD-VKA.
Texto completo
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 10 Sa 817/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-04-28
Aktenzeichen: 10 Sa 817/16
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2017:0428.10SA817.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Leitsätze
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Zur Auslegung einer arbeitsvertraglichen Vergütungsvereinbarung als dynamische Verweisung auf das Vergütungssystem des BAT.
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Zur Tarifsukzession im öffentlichen Dienst von BAT zu TVöD-VKA.
Tenor
I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 25.08.2016 - 5 Ca 1525/16 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:
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Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.391,63 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.06.2016 zu zahlen.
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Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die Klägerin ab dem 01.06.2016 nach der Entgeltgruppe 3a des TVöD für den Bereich der VKA (Kr-Anwendungstabelle Pflege) in einer individuellen Endstufe von zur Zeit 2.596,53 € zu vergüten.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
III.Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
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