Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2017-09-25, 10 SaGa 14/17

10 SaGa 14/17Tribunal do Trabalho25 de set. de 2017

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Regest

Einstweiliger Rechtsschutz auf Gewährung von Urlaub in einem bestimmten Zeitraum: Ist der Verfügungsanspruch auf Gewährung von Urlaub in einem bestimmten Zeitraum nicht gewiss, bedarf es eines besonderen Verfügungsgrundes, der die Ungewissheit ausgleicht. Dem verfügungsbeklagten Arbeitgeber muss es wegen der Dringlichkeit des Verfügungsgrundes zuzumuten sein, den Urlaub im gewünschten Zeitraum zu gewähren, auch auf die Gefahr hin, dass ein darauf gerichteter Anspruch letztlich nicht besteht.

Texto completo

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 10 SaGa 14/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-09-25

Aktenzeichen: 10 SaGa 14/17

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2017:0925.10SAGA14.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Kammer

Normen: § 7 Abs. 1 BurlG; §§ 894, 935, 940 ZPO; Artikel 19 Abs. 4 GG

Leitsätze

Einstweiliger Rechtsschutz auf Gewährung von Urlaub in einem bestimmten Zeitraum: Ist der Verfügungsanspruch auf Gewährung von Urlaub in einem bestimmten Zeitraum nicht gewiss, bedarf es eines besonderen Verfügungsgrundes, der die Ungewissheit ausgleicht. Dem verfügungsbeklagten Arbeitgeber muss es wegen der Dringlichkeit des Verfügungsgrundes zuzumuten sein, den Urlaub im gewünschten Zeitraum zu gewähren, auch auf die Gefahr hin, dass ein darauf gerichteter Anspruch letztlich nicht besteht.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Krefeld vom 15.09.2017 - 3 Ga 12/17 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

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