Landesarbeitsgericht Hamm, 2002-12-19, 8 Sa 746/02

8 Sa 746/02Tribunal do Trabalho19 de dez. de 2002

Abrir fonte

Regest

Scheidet die als Zahnarzthelferin tätige Arbeitnehmerin ohne Einhaltung der Kündigungsfrist aus dem Arbeitsverhältnis aus und können deshalb wegen fehlender Personalkapazität Pro-phylaxe-Behandlungen nicht im vorgesehenen Umfang durchgeführt werden, so kann für den hieraus entstandenen Einnahmeausfall kein Schadensersatz wegen entgangenen Ge-winns verlangt werden, weil davon auszugehen ist, dass derartige Behandlungstermine le-diglich verschoben werden, nicht aber endgültig ausfallen (im Anschluss an OLG Nürnberg, VersR 1977, 63).

Texto completo

Landesarbeitsgericht Hamm — 8 Sa 746/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-12-19

Aktenzeichen: 8 Sa 746/02

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2002:1219.8SA746.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Normen: BGB §§ 249, 252, 325

Leitsätze

Scheidet die als Zahnarzthelferin tätige Arbeitnehmerin ohne Einhaltung der Kündigungsfrist aus dem Arbeitsverhältnis aus und können deshalb wegen fehlender Personalkapazität Pro-phylaxe-Behandlungen nicht im vorgesehenen Umfang durchgeführt werden, so kann für den hieraus entstandenen Einnahmeausfall kein Schadensersatz wegen entgangenen Ge-winns verlangt werden, weil davon auszugehen ist, dass derartige Behandlungstermine le-diglich verschoben werden, nicht aber endgültig ausfallen (im Anschluss an OLG Nürnberg, VersR 1977, 63).

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 14.03.2001 - 6 Ca 3518/01 - wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.

Der Streitwert für den Berufungsrechtszug wird auf 7.583,-- EUR festgesetzt.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.