Landesarbeitsgericht Hamm, 2004-10-12, 6 Sa 621/04

6 Sa 621/04Tribunal do Trabalho12 de out. de 2004

Abrir fonte

Regest

Beruht die Zustimmung eines Arbeitnehmers zu einem Auflösungsvertrag auf der Verursa-chung oder Ausnutzung eines Irrtums des Arbeitnehmers über den Inhalt seiner Zustim-mungserklärung, trägt der Arbeitgeber die Beweislast dafür, dass der Arbeitnehmer tatsäch-lich einem Auflösungsvertrag zustimmen wollte.

Texto completo

Landesarbeitsgericht Hamm — 6 Sa 621/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-10-12

Aktenzeichen: 6 Sa 621/04

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2004:1012.6SA621.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Leitsätze

Beruht die Zustimmung eines Arbeitnehmers zu einem Auflösungsvertrag auf der Verursa-chung oder Ausnutzung eines Irrtums des Arbeitnehmers über den Inhalt seiner Zustim-mungserklärung, trägt der Arbeitgeber die Beweislast dafür, dass der Arbeitnehmer tatsäch-lich einem Auflösungsvertrag zustimmen wollte.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 03.03.2004 - 7 (4) Ca 844/03 - abgeändert.

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung vom 28.02.2003 nicht beendet wurde, sondern fortbesteht.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.