Landesarbeitsgericht Hamm, 2004-10-13, 18 Sa 491/04

18 Sa 491/04Tribunal do Trabalho13 de out. de 2004

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Regest

Haben die Tarifvertragsparteien die Anzahl der Jahresurlaubstage nach der Verteilung der regelmäßigen Arbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche bemessen, so erhöht oder vermindert sich bei einer abweichenden Verteilung die Anzahl der Urlaubstage je nach dem, ob die regelmäßige Arbeitszeit des Arbeitnehmers auf mehr oder weniger Tage der Kalen-derwoche verteilt worden ist.

Texto completo

Landesarbeitsgericht Hamm — 18 Sa 491/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-10-13

Aktenzeichen: 18 Sa 491/04

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2004:1013.18SA491.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Kammer

Normen: § 3 BUrlG, § 15 MTV für die gewerblichen Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen in der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie

Leitsätze

Haben die Tarifvertragsparteien die Anzahl der Jahresurlaubstage nach der Verteilung der regelmäßigen Arbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche bemessen, so erhöht oder vermindert sich bei einer abweichenden Verteilung die Anzahl der Urlaubstage je nach dem, ob die regelmäßige Arbeitszeit des Arbeitnehmers auf mehr oder weniger Tage der Kalen-derwoche verteilt worden ist.

Tenor

Parallelverfahren zu 18 Sa 637/04 und 18 Sa 627/04

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Detmold vom 28.01.2004 - 1 Ca 696/03 - wird zurückgewie-sen.

Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.

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