Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-07-23, 2 Ta 76/07

2 Ta 76/07Tribunal do Trabalho23 de jul. de 2007

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Regest

Rechtsweg: Der Leitende Arzt einer Spezialklinik, der aufgrund eines Beratervertrages tätig geworden ist, kann als arbeitnehmerähnliche Person gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 ArbGG angesehen werden, wenn er wirtschaftlich abhängig war und in ähnlicher Weise wie ein angestellter Arzt tätig geworden ist.

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Landesarbeitsgericht Hamm — 2 Ta 76/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-07-23

Aktenzeichen: 2 Ta 76/07

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2007:0723.2TA76.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Kammer

Normen: §§ 2 Abs. 1 Nr. 3 a, 5 Abs. 1 Satz 1 und 2 ArbGG

Leitsätze

Rechtsweg: Der Leitende Arzt einer Spezialklinik, der aufgrund eines Beratervertrages tätig geworden ist, kann als arbeitnehmerähnliche Person gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 ArbGG

angesehen werden, wenn er wirtschaftlich abhängig war und in ähnlicher Weise wie ein angestellter Arzt tätig geworden ist.

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Paderborn vom 17.01.2007 - 3 Ca 1420/06 - abgeändert.

Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen wird für zulässig erklärt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf 26.841,00 € festgesetzt.

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