15 Sa 170/07•Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-08-09, 15 Sa 170/07
Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-08-09, 15 Sa 170/07
15 Sa 170/07Tribunal do Trabalho9 de ago. de 2007
Regest
Die Bezugnahme auf einen Tarifvertrag in der jeweils geltenden Fassung in einem nach dem 31.12.2001 geschlossenen Arbeitsvertrag kann mangels besonderer Anhaltspunkte aus Vertragswortlaut und /oder den Umständen bei Vertragsschluss nicht als Gleichstellungsabrede verstanden werden. Hierbei ist unerheblich, ob das Arbeitsverhältnis bereits vor dem 01.01.2002 bestanden hat (im Anschluss an Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.04.2007 - 4 AZR 652/05 -).
Texto completo
Landesarbeitsgericht Hamm — 15 Sa 170/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-08-09
Aktenzeichen: 15 Sa 170/07
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2007:0809.15SA170.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Kammer
Leitsätze
Die Bezugnahme auf einen Tarifvertrag in der jeweils geltenden Fassung in einem nach dem 31.12.2001 geschlossenen Arbeitsvertrag kann mangels besonderer Anhaltspunkte aus Vertragswortlaut und /oder den Umständen bei Vertragsschluss nicht als Gleichstellungsabrede verstanden werden. Hierbei ist unerheblich, ob das Arbeitsverhältnis bereits vor dem 01.01.2002 bestanden hat (im Anschluss an Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.04.2007 - 4 AZR 652/05 -).
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 07.12.2006 - 1 Ca 1111/06 - abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger 403,39 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.07.2006 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 403,39 EUR festgesetzt.
Die Revision wird zugelassen.
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