Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-01-29, 8 Sa 1347/08

8 Sa 1347/08Tribunal do Trabalho29 de jan. de 2009

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Regest

Fristlose Kündigung wegen außerdienstlichen Verhaltens Verwendet die in der Arztpraxis ihres Ehemannes als Ärztin angestellte, jedoch allein mit häuslichen Abrechnungstätigkeiten befasste Arbeitnehmerin nach Trennung der Eheleute einen in der früheren Ehewohnung verbliebenen Rezeptblock der Arztpraxis gegen den Willen ihres Ehemannes zu Verordnung von Medikamenten für den Eigenbedarf, so betrifft dieses Handeln - unabhängig von der Frage der strafrechtlichen Einordnung als Urkundsdelikt - allein das sog. außerdienstliche Verhalten und stellt wegen des fehlenden Bezuges zur vertraglichen Aufgabenstellung keinen Grund zur fristlosen Kündigung dar.

Texto completo

Landesarbeitsgericht Hamm — 8 Sa 1347/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-01-29

Aktenzeichen: 8 Sa 1347/08

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2009:0129.8SA1347.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Normen: BGB § 626

Leitsätze

Fristlose Kündigung wegen außerdienstlichen Verhaltens

Verwendet die in der Arztpraxis ihres Ehemannes als Ärztin angestellte, jedoch allein mit häuslichen Abrechnungstätigkeiten befasste Arbeitnehmerin nach Trennung der Eheleute einen in der früheren Ehewohnung verbliebenen Rezeptblock der Arztpraxis gegen den Willen ihres Ehemannes zu Verordnung von Medikamenten für den Eigenbedarf, so betrifft dieses Handeln - unabhängig von der Frage der strafrechtlichen Einordnung als Urkundsdelikt - allein das sog. außerdienstliche Verhalten und stellt wegen des fehlenden Bezuges zur vertraglichen Aufgabenstellung keinen Grund zur fristlosen Kündigung dar.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 08.08.2008 - 4 Ca 86/08 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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