Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-02-17, 12 Sa 529/08

12 Sa 529/08Tribunal do Trabalho17 de fev. de 2009

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Regest

1. Ist im Arbeitsvertrag eines Chefarztes eine Vergütung entsprechend der Vergütungs-gruppe I BAT in der jeweils gültigen Fassung vereinbart, ohne dass auch auf die er-setzenden Tarifverträge verwiesen wird, ist durch ergänzende Vertragsauslegung festzustellen, ob und welcher ersetzende Tarifvertrag (hier der TV-ÖD oder der TV-Ärzte/VKA) die Vergütungsgruppe des BAT ersetzt hat. 2. Ist einer der beiden Tarifverträge zeitlich früher in Kraft getreten, so ist die Rege-lungslücke durch diesen Tarifvertrag zu schließen. Mangels Regelungslücke kommt bei Inkrafttreten des späteren Tarifvertrages eine ergänzende Vertragsauslegung nicht mehr in Betracht.

Texto completo

Landesarbeitsgericht Hamm — 12 Sa 529/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-02-17

Aktenzeichen: 12 Sa 529/08

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2009:0217.12SA529.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Kammer

Normen: § 16 TV-Ärzte VKA

Leitsätze

  1. Ist im Arbeitsvertrag eines Chefarztes eine Vergütung entsprechend der Vergütungs-gruppe I BAT in der jeweils gültigen Fassung vereinbart, ohne dass auch auf die er-setzenden Tarifverträge verwiesen wird, ist durch ergänzende Vertragsauslegung festzustellen, ob und welcher ersetzende Tarifvertrag (hier der TV-ÖD oder der TV-Ärzte/VKA) die Vergütungsgruppe des BAT ersetzt hat.

  2. Ist einer der beiden Tarifverträge zeitlich früher in Kraft getreten, so ist die Rege-lungslücke durch diesen Tarifvertrag zu schließen. Mangels Regelungslücke kommt bei Inkrafttreten des späteren Tarifvertrages eine ergänzende Vertragsauslegung nicht mehr in Betracht.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegen vom 08.02.2008 - 3 Ca 1428/07 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.

Die Revision wird zugelassen.

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