Texto completo
Landesarbeitsgericht Köln — 3 Sa 218/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2020-03-04
Aktenzeichen: 3 Sa 218/19
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2020:0304.3SA218.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: § 612 BGB
Leitsätze
Zur Rechtsfolge einer tarifwidrigen Anordnung von Rufbereitschaft bei Ärzten
Tenor
-
- Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 11.03.2019 - 1 Ca 1885/18 - teilweise abgeändert und die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 37.028,56 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten aus 2.636,65 € brutto seit dem 01.11.2017, aus 4.132,22 € brutto seit dem 01.12.2017, aus 2.491,06 € brutto seit dem 01.01.2018, aus 1.720,94 € brutto seit dem 01.02.2018, aus 2.557,04 € brutto seit dem 01.03.2018, aus 2.779,44 € brutto seit dem 01.04.2018, aus 3.923,83 € brutto seit dem 01.05.2018, aus 4.447,96 € brutto seit dem 01.06.2018, aus 3.894,47 € brutto seit dem 01.07.2018, aus 3.028,60 € brutto seit dem 01.08.2018 und aus 5.416,35 € brutto seit dem 01.09.2018 zu zahlen.
-
- Die weitergehende Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
-
- Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 8% und die Beklagte zu 92% zu tragen.
-
- Die Revision wird für die Beklagte zugelassen. Für den Kläger wird die Revision nicht zugelassen.