Landgericht Aachen, 2003-12-08, 52 Ks 4/03

52 Ks 4/03Tribunal Cantonal8 de dez. de 2003

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Landgericht Aachen — 52 Ks 4/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-12-08

Aktenzeichen: 52 Ks 4/03

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2003:1208.52KS4.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Schwurgerichtskammer

Tenor

Der Angeklagte T. wird wegen Mordes in zwei Fällen, jeweils in Tateinheit mit Freiheitsberaubung mit Todesfolge sowie in einem Fall in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch eines Kindes in Tateinheit mit sexueller Nötigung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt.

Der Angeklagte I. wird wegen Mordes in zwei Fällen, jeweils in Tateinheit mit Freiheitsberaubung mit Todesfolge sowie in einem Fall in Tateinheit mit versuchtem schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes in Tateinheit mit sexueller Nötigung, mit sexuellem Missbrauch eines Kindes in Tateinheit mit sexueller Nötigung und mit schwerem sexuellen Missbrauch eines Kindes in Tateinheit mit sexueller Nötigung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt.

Hinsichtlich beider Angeklagter wird die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens, ihre eigenen Auslagen sowie die notwendigen Auslagen der Nebenkläger.

-bezüglich des Angeklagten T. :
§§ 211, 239 Abs. 1 und 4, 176 Abs. 1, 177 Abs. 1 Nr. 3, 52, 53 StGB -
-bezüglich des Angeklagten I. :
§§ 211, 239 Abs. 1 und 4, 176 Abs. 1, 176 a Abs. 1 Nr. 1, 177 Abs. 1 Nr. 1 und 3, 22, 23, 52, 53 StGB -

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