8 O 594/07•Landgericht Aachen, 2010-06-04, 8 O 594/07
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Landgericht Aachen — 8 O 594/07 — Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2010-06-04
Aktenzeichen: 8 O 594/07
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2010:0604.8O594.07.00
Dokumenttyp: Schlussurteil
Spruchkörper: 8 Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.631,11 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 31.1.2008 abzüglich der in dem Anerkenntnisurteil vom 9.4.2009 bereits tenorierten 442,71 € zu zahlen.
Die Beklagte wird des Weiteren verurteilt, an den Kläger 961,28 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 8.11.2008 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 65 % und die Beklagte zu 35 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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