8 O 386/09•Landgericht Aachen, 2010-06-24, 8 O 386/09
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Landgericht Aachen — 8 O 386/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-06-24
Aktenzeichen: 8 O 386/09
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2010:0624.8O386.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 16.314,49 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.08.2009 zu zahlen Zug um Zug gegen Rückgabe und Rückübereignung von 140 Paar Feuerwehrstiefeln, davon 64 des Typs "Profi" und 76 des Typs "Profi Plus".
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme von 64 Paar Feuerwehrstiefeln des Typs "Profi" und 76 Paar Feuerwehrstiefeln des Typs "Profi Plus" in Verzug befindet.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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