7 O 208/10•Landgericht Aachen, 2011-01-28, 7 O 208/10
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Landgericht Aachen — 7 O 208/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-01-28
Aktenzeichen: 7 O 208/10
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2011:0128.7O208.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.853,66 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 02.08.2010 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 18% und der Beklagte zu 82%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags leistet.
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