8 O 254/10•Landgericht Aachen, 2011-02-18, 8 O 254/10
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Landgericht Aachen — 8 O 254/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-02-18
Aktenzeichen: 8 O 254/10
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2011:0218.8O254.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 3.633.01 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.04.2009 sowie 338,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.03.2010 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagten 2.589,46 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.03.2005 zu zahlen. Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 1/10 und die Beklagten zu 9/10.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für beide Parteien gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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