2 S 385/11•Landgericht Aachen, 2012-10-11, 2 S 385/11
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Landgericht Aachen — 2 S 385/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-10-11
Aktenzeichen: 2 S 385/11
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2012:1011.2S385.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Normen: BGB §§ 558 Abs. 1 Abs. 2; BGB § 558a Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4 S. 1; BGB § 558b Abs. 1-3
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - das am 27.07.2011 verkündete Urteil des Amtsgerichts Geilenkirchen (10 C 132/11) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden verurteilt, der Erhöhung der Nettomiete für das Einfamilienhaus, gelegen in 52511 H, Z-straße 20, von bisher monatlich 374,64 € auf nunmehr monatlich 393,88 € netto zuzüglich Nebenkostenvorauszahlung wie bisher mit Wirkung ab 01.01.2010 zuzustimmen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits, einschließlich der Kosten der Berufung haben die Klägerin 73 % und die Beklagten 27 % zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar
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