2 S 348/12•Landgericht Aachen, 2013-02-14, 2 S 348/12
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Landgericht Aachen — 2 S 348/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-02-14
Aktenzeichen: 2 S 348/12
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2013:0214.2S348.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt,
a) die im Hause B-weg 66 in ## B1 gelegene Wohnung im 3. Obergeschoss , hinten, bestehend aus 3 Zimmern, 1 Küche, 1 Diele, 1 Bad/WC und einem Keller zu räumen und geräumt an die Klägerin herauszugeben,
b) an die Klägerin 535,50 € zu zahlen nebst jeweils Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 416,50 € seit dem 10.05.2011 und aus 119,00 € seit dem 27.07.2011,
c) an die Klägerin 186,24 € zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.07.2011,
d) an die Klägerin 489,45 € zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.08.2011.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Beklagten wird eine Räumungsfrist bewilligt bis zum 31.Mai 2013.
Von den Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen haben die Klägerin 14% und die Beklagte 86% zu tragen.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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