Landgericht Aachen, 2013-11-21, 65 KLs 15/13

65 KLs 15/13Tribunal Cantonal21 de nov. de 2013

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Landgericht Aachen — 65 KLs 15/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-11-21

Aktenzeichen: 65 KLs 15/13

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2013:1121.65KLS15.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Vergewaltigung in 16 Fällen, davon in

vier Fällen in Tateinheit mit schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern,

in einem Fall in zwei tateinheitlich verwirklichten Fällen und in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen,

zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

elf Jahren

verurteilt.

Im Übrigen wird er freigesprochen.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine eigenen Auslagen, soweit er verurteilt worden ist. Ferner trägt er die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin. Im Übrigen fallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse zur Last.

– §§ 174 Abs. 1 Nr. 3, 176 Abs. 1, 176a Abs. 2 Nr. 1, 177 Abs. 1 Nr. 1, 2, Abs. 2 Nr. 1, 52, 53 StGB –

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