83 Ns 6/13•Landgericht Aachen, 2016-04-27, 83 Ns 6/13
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Landgericht Aachen — 83 Ns 6/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-04-27
Aktenzeichen: 83 Ns 6/13
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2016:0427.83NS6.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. kleine Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Aachen
Tenor
Die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Aachen - Schöffengericht - vom 30.04.2013 wird mit der Maßgabe verworfen, dass der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von
2 Jahren
mit Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt wird.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen. Jedoch wird die Gebühr für das Berufungsverfahren um 1/5 ermäßigt. In diesem Umfang hat die Staatskasse auch die notwendigen Auslagen des Angeklagten zu tragen.
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