Landgericht Aachen, 2017-10-19, 1 O 480/16

1 O 480/16Tribunal Cantonal19 de out. de 2017

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Regest

Keine Nichtabnahmeentschädigung bei fristloser Kündigung eines Forward-Darlehens vor Auszahlung wegen Verschlechterung der Einkommensverhältnisse der Darlehensnehmer. Keine Gefährdung des Rückzahlungsanspruchs der Bank, wenn das Darlehen hinreichend durch Grundpfandrechte gesichert ist. Arbeitslosigkeit des Darlehensnehmers kein "Verschulden" i.S.d. § 280 BGB.

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Landgericht Aachen — 1 O 480/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-10-19

Aktenzeichen: 1 O 480/16

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2017:1019.1O480.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Normen: BGB §§ 490, 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 280

Leitsätze

Keine Nichtabnahmeentschädigung bei fristloser Kündigung eines Forward-Darlehens vor Auszahlung wegen Verschlechterung der Einkommensverhältnisse der Darlehensnehmer.

Keine Gefährdung des Rückzahlungsanspruchs der Bank, wenn das Darlehen hinreichend durch Grundpfandrechte gesichert ist.

Arbeitslosigkeit des Darlehensnehmers kein "Verschulden" i.S.d. § 280 BGB.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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