7 O 233/17•Landgericht Aachen, 2018-01-19, 7 O 233/17
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Landgericht Aachen — 7 O 233/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-01-19
Aktenzeichen: 7 O 233/17
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2018:0119.7O233.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 15.684,88 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.02.2017 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übereignung des Fahrzeuges Volkswagen Golf „Style“, 1,6 l TDI, Fahrzeugidentifizierungsnummer: X.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte sich mit der Rücknahme des oben genannten Pkws in Annahmeverzug befindet.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 1.029,35 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.02.2017 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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