4 O 139/17•Landgericht Aachen, 2018-04-04, 4 O 139/17
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Landgericht Aachen — 4 O 139/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-04-04
Aktenzeichen: 4 O 139/17
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2018:0404.4O139.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, Zug-um-Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs VW Golf mit der Fahrzeugidentifikationsnummer WVWZZZ1KZCW322639 im Wege des Schadensersatzes an die Klagepartei 15.086,89 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.10.2017 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte seit dem 13.06.2017 mit der Rücknahme des oben genannten Pkws in Annahmeverzug befindet.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 1.029,35 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.06.2017 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 30 % und die Beklagte zu 70 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Zwangsvoll-streckung durch die Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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