99 Qs 6/18•Landgericht Aachen, 2018-06-04, 99 Qs 6/18
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Landgericht Aachen — 99 Qs 6/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-06-04
Aktenzeichen: 99 Qs 6/18
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2018:0604.99QS6.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. große Jugendkammer des Landgerichts Aachen
Tenor
Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Amtsgerichts H -W- dahingehend abgeändert, dass das Verbot für die Dauer der Bewährungszeit in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einzureisen, dort durchzureisen oder sich dort aufzuhalten sowie die Anordnung der nationalen Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung ersatzlos entfällt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers werden der Staatskasse auferlegt.
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