Landgericht Aachen, 2018-12-19, 66 Qs 61/18

66 Qs 61/18Tribunal Cantonal19 de dez. de 2018

Abrir fonte

Regest

1. Auch in Bagatellsachen können die dem Betroffenen durch die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts entstandenen Kosten erstattungsfähig sein, wenn die Sache für den Betroffenen von grundsätzlicher Bedeutung ist. 2. Steht die Auslegung einer zu einem sog. Handwerker-Parkausweis erteilten Auflage in Frage, so hat die Sache für den betroffenen Handwerker grundsätzliche Bedeutung.

Texto completo

Landgericht Aachen — 66 Qs 61/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-12-19

Aktenzeichen: 66 Qs 61/18

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2018:1219.66QS61.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. große Strafkammer des Landgerichts Aachen

Normen: OWiG § 109 a Absatz 1; StPO §§ 464 b, 304 ff; ZPO §§ 103 Absatz 2, 104 Absatz 1 und 3; RPflG §§ 11 Absatz 1, 21 Absatz 1 Nummer 1

Leitsätze

  1. Auch in Bagatellsachen können die dem Betroffenen durch die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts entstandenen Kosten erstattungsfähig sein, wenn die Sache für den Betroffenen von grundsätzlicher Bedeutung ist.

  2. Steht die Auslegung einer zu einem sog. Handwerker-Parkausweis erteilten Auflage in Frage, so hat die Sache für den betroffenen Handwerker grundsätzliche Bedeutung.

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Betroffenen vom 02.10.2018 wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Aachen vom 03.09.2018 aufgehoben.

Die zuständige Rechtspflegerin des Amtsgerichts Aachen wird angewiesen, von ihren bisherigen Bedenken gegenüber der Erstattungsfähigkeit der Gebühren und Auslagen des Verteidigers des Betroffenen abzusehen sowie über den Kostenfestsetzungsantrag vom 24.05.2018 unter Beachtung der Rechtsauffassung der Kammer und über die Kosten des Beschwerdeverfahrens erneut zu entscheiden.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.