7 O 149/16•Landgericht Aachen, 2019-08-23, 7 O 149/16
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Landgericht Aachen — 7 O 149/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-08-23
Aktenzeichen: 7 O 149/16
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2019:0823.7O149.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 45.046,26 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.05.2016 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, den Klägern sämtliche über 45.046,26 € hinausgehenden Aufwendungen und Schäden, die im Zusammenhang mit den fehlerhaft errichteten Stufengiebeln am Haus X-Straße in (…) entstanden sind oder noch entstehen, zu ersetzen.
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens mit dem Az.: (…) (Landgericht Aachen) werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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