2 O 375/16•Landgericht Arnsberg, 2017-03-24, 2 O 375/16
Landgericht Arnsberg, 2017-03-24, 2 O 375/16
2 O 375/16Tribunal Cantonal24 de mar. de 2017
Texto completo
Landgericht Arnsberg — 2 O 375/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-03-24
Aktenzeichen: 2 O 375/16
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2017:0324.2O375.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein mangelfreies fabrikneues typengleiches Ersatzfahrzeug aus der aktuellen Serienproduktion des Herstellers mit identischer technischer Ausstattung wie das Fahrzeug A Zug um Zug gegen Rückübereignung und Übergabe des mangelhaften Fahrzeugs A sowie der Zahlung von 19.017,95 EUR zu übergeben und zu übereignen.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Neulieferung und mit der Rücknahme des im Klageantrag Ziffer 1 genannten Fahrzeugs in Verzug befindet.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 56 % dem Kläger und zu 44% der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 40.000,00 EUR vorläufig vollstreckbar.
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