8 O 55/18•Landgericht Arnsberg, 2018-09-06, 8 O 55/18
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Landgericht Arnsberg — 8 O 55/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-09-06
Aktenzeichen: 8 O 55/18
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2018:0906.8O55.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin für Vergütungsansprüche einschließlich der dazugehörigen Nebenforderungen der Klägerin aus dem Bauvertrag vom 29.06. 2016 für das Bauvorhaben „Neubau Rohglaslager 2, TStraße #, ##### O1“ Sicherheit nach ihrer Wahl durch die in § 232 BGB aufgeführten Arten der Sicherheitsleistung in Höhe von 41.467,58 Euro zu leisten.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist hinsichtlich der Hauptsacheverurteilung gegen Sicherheitsleitung in Höhe von 2.000,00 € vorläufig vollstreckbar, hinsichtlich der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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