Landgericht Bielefeld, 2007-06-29, 17 O 49/07

17 O 49/07Tribunal Cantonal29 de jun. de 2007

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Landgericht Bielefeld — 17 O 49/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-06-29

Aktenzeichen: 17 O 49/07

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2007:0629.17O49.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: VIII. Kammer für Handelssachen

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, im Wettbewerb handelt für den von ihr betriebenen „Club C.“ mit der Aussage zu werben: „Im Club ist jedes Buch billiger als bei jedem anderen Händler“.

  2. Für jeden Fall zukünftiger schuldhafter Zuwiderhandlung gegen das Unterlas-sungsgebot gemäß Ziffer 1. wird der Beklagten ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000,-- €, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten angedroht, wobei die Ordnungshaft am Geschäftsführer der Be-klagten zu vollziehen ist.

  3. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 189,-- € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 11.04.2007 zu zahlen.

  4. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

  5. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,-- € vorläufig voll-streckbar

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