Landgericht Bielefeld, 2008-11-28, 4 O 135/02

4 O 135/02Tribunal Cantonal28 de nov. de 2008

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Landgericht Bielefeld — 4 O 135/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-11-28

Aktenzeichen: 4 O 135/02

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2008:1128.4O135.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, das bei ihr vom Kläger unterhaltene Kontokorrentkonto Nr. xxx zu berichtigen durch valutagerechte Stornierungen aller Buchungen im Soll wie im Haben dieses Kontos aus und im Zusammenhang mit Termingeschäften.

Die Beklagte zu 1. wird weiter verurteilt, das nach Kontoberichtigung sich ergebende Guthaben unter Anrechnung von einem Drittel des sich durch alle Buchungen im Soll wie im Haben aus und im Zusammenhang mit Termingeschäften ergebenden Verlustsaldos an den Kläger zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 27.05.2003.

Auf die Widerklage der Beklagten zu 1. wird der Kläger verurteilt, an die Beklagte zu 1.575.036,29 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 09.12.2005 zu zahlen.

Im übrigen werden die Widerklage und Drittwiderklage des Klägers und der Beklagten zu 1) abgewiesen.

Die Klägerin trägt ihre eigenen außergerichtlichen Kosten selbst.

Von den Gerichtskosten und außergerichtlichen Kosten des Klägers und der Beklagten zu 1) tragen der Kläger 45 %, die Beklagte zu 1) 55 %.

Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2. trägt der Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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