Landgericht Bielefeld, 2010-02-04, 2 O 294/09

2 O 294/09Tribunal Cantonal4 de fev. de 2010

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Landgericht Bielefeld — 2 O 294/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-02-04

Aktenzeichen: 2 O 294/09

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2010:0204.2O294.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.500,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 %punkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 10.09.2009 zu zahlen.

Die Beklagten werden ferner als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 7.209,70 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 %punkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 30.07.2009 sowie weitere 250,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 %punkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 25.10.2009 und weitere 70,53 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 %punkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 28.01.2010 zu zahlen.

Die Beklagten werden schließlich als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 718,40 Euro zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 9 % der Kläger und zu 91 % die Beklagten.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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