Landgericht Bielefeld, 2010-08-13, 4 O 090/98

4 O 090/98Tribunal Cantonal13 de ago. de 2010

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Landgericht Bielefeld — 4 O 090/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-08-13

Aktenzeichen: 4 O 090/98

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2010:0813.4O090.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, wie Gesamtschuldner 32.173,06 € an die C. zuzüglich 508,74 € Zinsen zu zahlen.

Die Beklagte zu 1) wird darüber hinaus verurteilt, an die C. weitere 105.752,98 € zuzüglich 524,12 € weiterer Zinsen sowie Zinsen iHv 2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz höchstens aber 7 % aus 48.424,52 € ab dem 01.11.1997 sowie in gleicher Höhe aus jeweils weiteren 4.292,32 € ab dem 05.11.1997, 5.12.1997 und 05.01.1998 zu zahlen und in gleicher Höhe aus 69.296,04 € seit dem 01.01.2000 bis zum 04.01.2000 sowie aus 76.624,56 € seit dem 05.01.2000 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage gegen beide Beklagten abgewiesen.

Von den Gerichtskosten tragen die Beklagten zu 1) und 2) wie Gesamtschuldner 19%; die Beklagte zu 1) alleine 31% und der Kläger alleine 50%.

Von den außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen die Beklagten zu 1) und 2) wie Gesamtschuldner 19%, die Beklagte zu 1) alleine 31% und der Kläger selbst 50%.

Von den außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) tragen der Kläger 52% und die Beklagte zu 1) selbst 48%.

Von den außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2) tragen der Kläger 32% und der Beklagte zu 2) selbst 68%.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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