10 O 3/16•Landgericht Bielefeld, 2017-02-21, 10 O 3/16
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Landgericht Bielefeld — 10 O 3/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-02-21
Aktenzeichen: 10 O 3/16
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2017:0221.10O3.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: I. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 1) 26.720,00 Euro nebst fünf Prozent Zinsen seit dem 23.04.2015 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die Klägerinzu 2) von sämtlichen, über Ziffer 1 hinausgehenden Forderungen der Firma R. betreffend den Transport vom 20.04.2015 H. I. zur Firma A. , tiefgekühlte Lebensmittel (Schinkencroissant) freizustellen hat.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Die Kosten der Streithilfe trägt die Streithelferin selbst.
Das Urteil ist hinsichtlich des Feststellungsantrages gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.018,15 Euro, im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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