6 O 283/15•Landgericht Bielefeld, 2017-11-07, 6 O 283/15
Landgericht Bielefeld, 2017-11-07, 6 O 283/15
6 O 283/15Tribunal Cantonal7 de nov. de 2017
Texto completo
Landgericht Bielefeld — 6 O 283/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-11-07
Aktenzeichen: 6 O 283/15
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2017:1107.6O283.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.750,66 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 31.03.2015 zu zahlen.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, die Klägerin von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 376,52 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.07.2015 freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 27% und die Beklagte 73%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Vollstreckung seitens der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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