Landgericht Bonn, 2000-11-08, 1 O 82/00

1 O 82/00Tribunal Cantonal8 de nov. de 2000

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Landgericht Bonn — 1 O 82/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-11-08

Aktenzeichen: 1 O 82/00

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2000:1108.1O82.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die gegen sie gerichtete Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 1.400, -- DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Der Beklagten wird auf ihren Antrag gestattet, die Sicherheitsleistung auch durch selbstschuldnerische unwiderrufliche unbedingte und unbefristete Bürgschaft eines im Geltungsbereich der ZPO zugelassenen Kreditinstituts zu erbringen.

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