3 0 251/00•Landgericht Bonn, 2000-12-18, 3 0 251/00
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Landgericht Bonn — 3 0 251/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-12-18
Aktenzeichen: 3 0 251/00
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2000:1218.3.0.251.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Unter Abweisung der weitergehenden Klage wird der Beklagte bei Androhung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 500.000,00 DM, ersatzweise Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis zu 6 Monaten verurteilt, zu unterlassen, in Zeitungen / Druckerzeugnissen Inserate zu schalten, in denen "auf Wunsch Hausbesuche" angeboten werden.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Dieses Urteil ist für die Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.600,00 DM vorläufig vollstreckbar.
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