15 O 203/03•Landgericht Bonn, 2003-10-16, 15 O 203/03
Landgericht Bonn, 2003-10-16, 15 O 203/03
15 O 203/03Tribunal Cantonal16 de out. de 2003
Regest
Teilen die Vertragsparteien bei Beurkundung eines Kaufvertrages über ein Grundstück mit zu errichtendem, noch nicht fertiggestelltem Gebäude den zu zahlenden Kaufpreis in 2 Raten auf, deren letzte erst bei Fertigstellung des Gebäudes zu zahlen ist, braucht der Notar ohne ihm mitgeteilte nähere Anhaltspunkte nicht zu prüfen, ob die 2. Rate wertmäßig den noch fehlenden Bauleistungen entspricht.
Texto completo
Landgericht Bonn — 15 O 203/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-10-16
Aktenzeichen: 15 O 203/03
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2003:1016.15O203.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilkammer
Normen: §§ 17 Abs. 1 BeurkG, 19 Abs. 1 Satz 2 BNotO
Leitsätze
Teilen die Vertragsparteien bei Beurkundung eines Kaufvertrages über ein Grundstück mit zu errichtendem, noch nicht fertiggestelltem Gebäude den zu zahlenden Kaufpreis in 2 Raten auf, deren letzte erst bei Fertigstellung des Gebäudes zu zahlen ist, braucht der Notar ohne ihm mitgeteilte nähere Anhaltspunkte nicht zu prüfen, ob die 2. Rate wertmäßig den noch fehlenden Bauleistungen entspricht.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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