Landgericht Bonn, 2005-10-19, 9 O 208/05

9 O 208/05Tribunal Cantonal19 de out. de 2005

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Landgericht Bonn — 9 O 208/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-10-19

Aktenzeichen: 9 O 208/05

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2005:1019.9O208.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Das Versäumnisurteil der Kammer vom 10.06.2005 - 9 O 208/05 - wird mit der Maßgabe aufrecht erhalten, dass sich die Vollstreckung nach dem Tenor dieses Urteils richtet.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Parteien jeweils zur Hälfte, mit Ausnahme der Kosten der Säumnis, die von der Beklagten zu tragen sind.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.

Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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