6 T 87/06•Landgericht Bonn, 2006-08-02, 6 T 87/06
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Landgericht Bonn — 6 T 87/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-08-02
Aktenzeichen: 6 T 87/06
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2006:0802.6T87.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Schuldnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 16.09.2005 - ## IN ##/## - abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Insolvenzverwaltervergütung des weiteren Beteiligten wird auf 23.147,61 € zuzüglich 358,43 € Auslagen und 3.760,97 € Umsatzsteuer- insgesamt 27.267,01 € - festgesetzt.
Auf diese Vergütung ist das vom weiteren Beteiligten einbehaltene Guthaben aus der Verwaltung der Hotelbetriebe in Höhe von 7.660,52 € anzurechnen.
Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Schuldnerin zu 2/3 und der weitere Beteiligte zu 1/3.
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