11 O 170/05•Landgericht Bonn, 2006-10-31, 11 O 170/05
Landgericht Bonn, 2006-10-31, 11 O 170/05
11 O 170/05Tribunal Cantonal31 de out. de 2006
Regest
Ein Vertrag über die Lieferung von Standard-Software zur Abwicklung von Zulieferungen an ein Großunternehmen, auf dessen Software sie zugeschnitten sein soll, ist nach Kaufrecht zu beurteilen.
Texto completo
Landgericht Bonn — 11 O 170/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-10-31
Aktenzeichen: 11 O 170/05
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2006:1031.11O170.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Normen: BGB § 434 Abs. 1 S. 1
Leitsätze
Ein Vertrag über die Lieferung von Standard-Software zur Abwicklung von Zulieferungen an ein Großunternehmen, auf dessen Software sie zugeschnitten sein soll, ist nach Kaufrecht zu beurteilen.
Tenor
- Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.360,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.04.2005 zu zahlen,
Zug um Zug gegen Herausgabe der Software F, deutsch, 1-Wandler-fähig, F 2,4x Wandler (Schnittstellenformat) „W AG“, Artikelnummer „...... VDA 4905-Eingang, VDA 4913-Ausgang sowie der Software P TCP/IP Lite-Version, Datenübertragung gemäß den VDA-Richtlinien 1914/2 und 4951.
- Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Herausgabe zu 1. in Annahmeverzug befindet.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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